Allgemeine Geschäftsbedingungen:
§ 1 Leistungsgegenstand
1.1 IM.PULSE verpflichtet sich, im Rahmen der vereinbarten Termine zu beraten und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, können vereinbarte Termine nur durch den Vertragspartner persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Leistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
§ 2 Individuelle Betreuung
2.1 Die Dauer einer Trainings- bzw. Beratungseinheit beträgt i.d.R. 60 Minuten oder länger. Kürzere Einheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab abgestimmt.
2.3 Der Beginn des Personal Training bzw. der 1:1 Betreuung im Gesundheitsmanagement ist i.d.R. nur nach einem Check-Up oder nach einer Gesundheits- bzw. Trainingsberatung durch IM.PULSE möglich.
§ 3 Kurse
3.1. Die Dauer der Kurse beträgt i.d.R. 60 Minuten.
3.2. Die Kurseinheiten werden in 10er Paketen erworben und vor Kursstart bezahlt.
§ 4 Haftung
4.1 IM.PULSE schließt gegenüber den teilnehmenden Personen jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht.
4.2 Eine Eigenverantwortlichkeitserklärung ist vorab zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
4.3 Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von IM.PULSE vermittelten Firmen oder Personen, werden auf eigene Verantwortung genutzt. IM.PULSE übernimmt keine Gewährleistung für Leistungen, die von Kooperationspartnern erhalten worden sind.
4.4 Es besteht eine Haftpflichtversicherung von IM.PULSE um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen zu genügen.
4.5 Die Teilnehmer haben sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
4.6 Die Teilnehmer versichern, sportgesund zu sein. Sie haben sich bei einem Arzt ihres Gesundheitszustandes zu versichern und verpflichten sich in regelmäßigen Abständen auf Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist sofort mitzuteilen. Der Empfehlung von IM.PULSE, einen Arzt zu Rate zu ziehen, sollte unbedingt Folge geleistet werden.
4.7 Alle Fragen zum derzeitigen/ bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind IM.PULSE sofort mitzuteilen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Kurse sowie längerfristige Betreuungen werden gegen Vorkasse in Rechnung gestellt. Einmalige 1:1 Betreuungen werden bis zu 10 Tagen nach der Dienstleistung auf folgendes Konto überwiesen.
Bastian Klinzing - DiBa Frankfurt - BLZ 50010517 - Kontonummer 5511451034
Gerät der Kunde in Verzug, werden Verzugskosten in Höhe von 10,00€ erhoben.
Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung.
5.2 Aktuelle Preise entnehmen Sie der Preisliste oder auf www.impulse-info.de bzw. www.sightjogging-offenbach.de. IM.PULSE behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen den Teilnehmern umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
§ 6 Sonstige Kosten
6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
6.2 Anfahrtswege über 20km werden mit einer Pauschale von 0,30€/km berechnet.
6.3 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
6.4 Sobald ein Außentermin vereinbart ist, kann dieser wegen schlechtem Wetter nur von IM.PULSE abgesagt werden. Sobald keine Absage erfolgt, findet der Termin am vereinbarten Ort, zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Teilnehmer ist selbst für wettergerechte Kleidung zuständig.
§ 7 Verhinderung und Ausfall
7.1 Bei Verhinderung hat der Teilnehmer schnellstmöglich, spätestens bis 20.00 des Vortages telefonisch bei IM.PULSE abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
7.2 Bei akzeptabler Begründung (z.B. Krankheit) sieht IM.PULSE von 7.1 ab und berechnet nur entsprechende Aufwandsentschädigungen.
7.3 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Teilnehmer getroffen.
§ 8 Ersatzansprüche
8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch IM.PULSE können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
§ 9 Datenschutz
9.1 Die personenbezogen Daten der Teilnehmer werden von IM.PULSE gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
§ 10 Geheimhaltung
10.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von IM.PULSE Stillschweigen zu bewahren, auch über die IM.PULSE Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
10.2 hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen der Teilnehmer Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
§ 11 Sonstige Vereinbarungen
11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon oder E-Mail.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
12.3 Als Gerichtsstand wird Offenbach a. Main vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
